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Medienexperte fordert stärkere Regulierung der Netzneutralität durch Landesmedienanstalten beim 3. Jenaer Medienrechtlichen Gespräch von FSU und TLM
„Das Ende des freien Internets? – Offene Fragen der Netzneutralität“
Darf die Steuerung von Haushaltsgeräten oder vernetzten Autos über das Internet dazu führen, dass die Live-Berichterstattung des Endspiels der Fußball-EM 2016 nur noch mit Unterbrechungen gesehen werden kann? Darf ein einzelner Musikdienst, wie beim sogenannten Zero-Rating, aus dem allgemein gebuchten Volumen für die mobile Datenübertragung herausgerechnet werden?
Diese und ähnliche Fragen diskutierten namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis am 21. April 2016 bei den 3. Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen von Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) unter dem Titel „Das Ende des freien Internets? – Offene Fragen der Netzneutralität“.
Im Fokus standen dabei insbesondere kartell- und medienrechtliche Fragestellungen zur Abkehr vom Best-Effort-Prinzip, wonach alle Daten im Internet gleich behandelt werden. „Sich hiervon zu lösen, so wie es gerade über die europäischen Regelungen und die damit verbundene Etablierung sogenannter „Managed Services“ erfolgt, kann massive Auswirkungen auf unsere Medienlandschaft haben, so TLM-Direktor Jochen Fasco. „Es besteht die Gefahr, dass künftig nur diejenigen, die genügend dafür bezahlen, über das Internet ihre Inhalte wunschgemäß verbreiten können.
Auch Prof. Dr. Thomas Fetzer von der Universität Mannheim erkannte in der Abweichung vom neutralen Netz Risiken für die Bewahrung inhaltlicher Vielfalt, sah aber in einem „funktionsfähigen Wettbewerb im Internetzugangsmarkt, der ein robustes Best-Effort-Angebot sicherstellt, einen möglichen Schutz“.
Prof. Dr. Rupprecht Podszun von der Universität Bayreuth verdeutlichte, „dass eine Diskriminierung verschiedener Abnehmer zwar für funktionierende Märkte typisch ist, dies aber bei Netzstrukturen und Marktmacht nur eingeschränkt gilt,“ und stellte in Frage, „ob das Kartellrecht für politische Erwägungen offen ist.“
Daher sprach sich Sebastian Artymiak, Leiter Medientechnologie beim Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) dafür aus, „dass auf Ebene der BEREC-Leitlinien die Einbeziehung der für die Vielfaltssicherung zuständigen Behörden verbindlich festgehalten werden soll.“
Prof. Dr. Jochen Seitz von der Technischen Universität Ilmenau stellte klar, „dass insbesondere Video-Streaming speziellen technischen Anforderungen für eine unterbrechungsfreie Liveberichterstattung unterliegt, aber zumindest für die EM 2016, bei der die Fußballspiele sicherlich weit überwiegend über klassische Rundfunkübertragungswege gesehen werden, kein erhöhtes Risiko eines Bildausfalls im Internet zu erwarten ist.“
Als Fazit der von Prof. Dr. Christian Alexander moderierten abschließenden Diskussion stellten die Beteiligten fest, dass die weitere Entwicklung der Best-Effort-Angebote in Konkurrenz zu „Managed Services“ genau zu beobachten ist, um künftigen Beschränkungen des Best-Effort-Angebots und insbesondere Einschränkungen der Vielfalt durch Ungleichbehandlungen frühzeitig zu begegnen.
Hinweise:
In Kürze können Teile der Veranstaltung als Podcast und Videofile in den Internetangeboten von FSU (http://www.rewi.uni-jena.de/JMRG3.html) und TLM (podcast.tlm.de) gehört und gesehen werden.
Am 22. November 2016 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht. Die Anmeldung zum Newsletter der TLM ist hier möglich.